Finanzierung

Die Fertigstellung des Vorhabens wird für unsere Gesellschaft durch die Bereitstellung der Finanzierung durch unsere Hausbank gesichert und begleitet.

Jeder Käufer erhält von der Bank eine selbstschuldnerische Bürgschaft gemäß § 7 MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) und gemäß dem Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) § 632 a BGB in genau der Höhe der jeweils eingezahlten Kaufpreisraten als Zahlungsbürgschaft. Die Bank sichert somit alle Käufer ab.

Sie als Erwerber hingegen sind bei der Wahl Ihres Bankinstituts für die Bezahlung der Kaufpreisraten in Ihrer Wahl frei. Gerne empfehlen wir Ihnen Bankhäuser, die mit uns eng kooperieren und auch das Taut-Haus am Engelbecken bereits kennen.



Treppenhaus im Taut-Haus